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Titel: Nutzungsdauer von Computerhardware und Soft ware zur Datenerhebung
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 26.04.2022
Aktenzeichen: IV C 3 – S 2190/21/10002 :028
Artikeltyp:
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 22006748 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 180

Nutzungsdauer von Computerhardware und Soft ware zur Datenerhebung

– BMF, Schreiben vom 26.04.2022 – IV C 3 – S 2190/21/10002 :028 –

Zu diversen Änderungs- und Erläuterungsbitten der Spitzen­organisationen der Wirtschaft führt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in seinem Schreiben Folgendes aus:

Die Neufassung vom 22.02.2022 des BMF-Schreibens[1] zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Da­teneingabe und -verarbeitung vom 26.02.2021 reagiert be­reits auf Fragen aus der Wirtschaft sowie von Verbänden und Anwendern und bietet durch die im…

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