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Titel: Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 10.05.2021
Aktenzeichen: 4 ZB 21.396
Artikeltyp:
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 22006751 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 188

Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren

– VGH Bayern, Beschluss vom 10.05.2021 – 4 ZB 21.396 –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Ein kommunaler Wasserversorger muss Teilbefreiungen von der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgungs­einrichtung nur insoweit gewähren, als dies zu keiner Erhö­hung der bisherigen Verbrauchsgebühr um mehr als 50% führt.

Dass bei öffentlichen Wasserversorgern die Höhe der Was­sergebühren auch davon abhängt, ob und inwieweit der Ein­richtungsträger zur Refinanzierung seiner…

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