Titel: Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 10.05.2021
Aktenzeichen: 4 ZB 21.396
Artikeltyp:
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
22006751
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 188
Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren
– VGH Bayern, Beschluss vom 10.05.2021 – 4 ZB 21.396 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Ein kommunaler Wasserversorger muss Teilbefreiungen von der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung nur insoweit gewähren, als dies zu keiner Erhöhung der bisherigen Verbrauchsgebühr um mehr als 50% führt.
Dass bei öffentlichen Wasserversorgern die Höhe der Wassergebühren auch davon abhängt, ob und inwieweit der Einrichtungsträger zur Refinanzierung seiner…