Titel: An örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk als notwendiges Betriebsvermögen eines Freibad-BgA
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 17.06.2021
Aktenzeichen: 1 K 115/17
Artikeltyp:
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
22006749
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 181
An örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk als notwendiges Betriebsvermögen eines Freibad-BgA
– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.06.2021 – 1 K 115/17 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Strom an einen örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk (BHKW), mit dem aus der Stromlieferung und aus der Wärmelieferung an Drittkunden erhebliche Erlöse erzielt werden, stellt auch dann kein notwendiges Betriebsvermögen eines Freibad-BgA dar, wenn es auf dem Gelände des Freibades liegt, den bisherigen Heizkessel des Freibades ersetzt, auf die…
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