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Titel: An örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk als notwendiges Betriebsvermögen eines Freibad-BgA
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 17.06.2021
Aktenzeichen: 1 K 115/17
Artikeltyp:
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 22006749 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 181

An örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk als notwendiges Betriebsvermögen eines Freibad-BgA

– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.06.2021 – 1 K 115/17 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Strom an einen örtlichen Stromversorger lieferndes Blockheizkraftwerk (BHKW), mit dem aus der Stromlieferung und aus der Wärmelieferung an Drittkunden erhebliche Er­löse erzielt werden, stellt auch dann kein notwendiges Be­triebsvermögen eines Freibad-BgA dar, wenn es auf dem Ge­lände des Freibades liegt, den bisherigen Heizkessel des Freibades ersetzt, auf die…
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