
Nowak, WP/StB Dipl.-Oec. Edmund
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- nowak@markmiller-und-partner.de
- Sozietät Markmiller und Partner, München
- www.markmiller-und-partner.de
Dipl.-Oec. Edmund W. Nowak, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Partner der Sozietät Markmiller und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte, München.
Herr Nowak verfügt über langjährige Erfahrungen in der Prüfung und Beratung mittelständisch geprägter Unternehmen. Die Eigentümerfamilien werden bis hin zur privaten Vermögensverwaltung beraten (Family Office im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung).
Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt von Herrn Nowak ist die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung öffentlich geprägter Institutionen (Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Zusammenschlüsse und Organisationen) mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen. Ergänzt wird dieser Schwerpunkt durch Abschlussprüfungen der Betriebe bzw. Institutionen sowie Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und den energierechtlichen Sonderregelungen. Branchenschwerpunkte betreffen die Energieversorgung (Strom, Gas und Wärme), die Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie kommunale Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbetriebe (ÖPNV) und sonstige Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Hand. Umwandlungsvorgänge werden nicht nur "am Schreibtisch" vorbereitet, sondern es erfolgt auf Wunsch auch die Begleitung bei der praktischen Umsetzung. Besonderes Gewicht finden die Schnittstellen zwischen Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht.
Herr Nowak (geb. 1955) ist verheiratet und lebt mit seiner Familie im Südwesten von München.
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben
- IDW PH 9.400.3 -
(Stand: 1.3.2006)1
Der Hauptfachausschuss (HFA) im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner Sitzung vom 28.02./01.03.2006 u.a. den IDW PH 9.400.3 vom 10.04.2000 (Versorgungswirtschaft 2000, S. 178) überarbeitet und an die Neufassung des IDW Prüfungsstandards »Grundsätze für die ordnungsgemäße Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen « (IDW PS 400) angepasst. Der überarbeitete IDW PH 9.400.3 wird nachfolgend wiedergegeben.
Die Übertragung des Formulierungsvorschlags für den Bestätigungsvermerk von Eigenbetrieben auf…
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