Umlagen im Bereich Energieversorgung - Einzelfragen zur Testierung nach EEG und KWKG für Vertriebe und Netzbetreiber sowie zur Strom- und Energiesteuer
Die seit 1999 - vor allem im Strombereich - eingeführten Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% der Stromrechnung eines privaten Haushaltes aus. Auch die Industrie muss einen erheblichen Teil der Kosten tragen.
In den letzten Jahren hat sich die Komplexität der Abwicklung und Abrechnung deutlich erhöht. Nahezu für jede Umlage- und Steuerart muss der Energieversorger eine eigene Statistik und Auswertung vorhalten. Trotz des Wegfalls der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 hat sich die Komplexität durch weitere Zusatztatbestände weiter erhöht; dies gilt auch für das Haftungsrisiko, wenn die Umlagen nicht in voller Höhe oder zum richtigen Zeitpunkt abgeführt werden.
Zum 31. Mai 2026 stehen wieder die endgültigen Meldungen beim Übertragungsnetzbetreiber an. Dabei sollten die aktuellen Entwicklungen bei den Arbeiten rund um den Jahresabschluss beachtet werden - vor allem wegen der Meldepflichten im Marktstammdatenregister und möglicher Pönalisierungen.
Zudem sollen die aktuellen Vorgaben nach dem Energiefinanzierungsgesetz (z.B. Wegfall des beihilferechtlichen Vorbehaltes rückwirkend bis 2023) beleuchtet werden.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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