Steuerentlastungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Grant Thornton, Düsseldorf
RA Stefan Ulrich, LL.M., Grant Thornton, Düsseldorf
Das Strom- und Energiesteuerrecht sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Steuerentlastung vor, die entweder an den Status des Antragstellers (Unternehmen des produzierenden Gewerbes) oder aber an begünstigte technische Prozesse (z. B. Stromerzeugung) gekoppelt sind. Dabei sind neben den allgemeinen Voraussetzungen vor allem auch aus dem europäischen Beihilferecht stammende Vorgaben zu beachten.
Aufgrund der zum 01. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und dem Auslaufen von beihilferechtlichen Genehmigungen und geänderten Sichtweisen der EU-Kommission stehen daher verschiedene Anpassungen auf der Agenda, die es bei der Beantragung der Steuerentlastungen zu beachten gilt. Hierzu zählt u. a. auch die nun zum Teil verpflichtende elektronische Antragstellung.
Das Online-Seminar soll einen Überblick über die geplanten Steuerentlastungsmöglichkeiten nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) sowie dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) geben und typische Hürden und daneben Fallstricke des Antragsverfahrens aufzeigen.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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