Kostenteilungsgemeinschaften bei interkommunaler Zusammenarbeit
RA StB Marcel Reinke, Rödl & Partner, Nürnberg
StB Dipl.-Finw. (FH) Maik Gohlke, Rödl & Partner, Köln
Kommunen und öffentliche Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Knappe Kassen, Haushaltssicherungskonzepte, Personalengpässe u.a. zwingen zu einem ressourcenschonenden Umgang.
Durch Einführung von § 2b UStG und die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung bei Kooperationen, drohten diese vermehrt mit Umsatzsteuer belastet zu werden. Mit der Vorschrift des § 4 Nr. 29 UStG wurde eine Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL fast wortgleich in nationales Recht umgesetzt. Befreit sind Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder, wenn die Mitglieder diese Leistungen unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten verwenden, die dem Gemeinwohl dienen. Voraussetzung ist zudem, dass der Zusammenschluss von seinen Mitgliedern "lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten" fordert und dass mit der Steuerbefreiung keine Wettbewerbsverzerrung einhergeht. Das klingt ein wenig nach dem Sinn und Zweck des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG. Im kommunalen Bereich kommt eine Anwendung des § 4 Nr. 29 UStG damit grundsätzlich in Betracht.
Erleben Kooperationen eine Renaissance?
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