Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Kostenteilungsgemeinschaften bei interkommunaler Zusammenarbeit

Referenten:
RA StB Marcel Reinke, Rödl & Partner, Nürnberg
StB Dipl.-Finw. (FH) Maik Gohlke, Rödl & Partner, Köln

Donnerstag, 19. März 2026 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20260319

Kommunen und öffentliche Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Knappe Kassen, Haushaltssicherungskonzepte, Personalengpässe u.a. zwingen zu einem ressourcenschonenden Umgang.

Durch Einführung von § 2b UStG und die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung bei Kooperationen, drohten diese vermehrt mit Umsatzsteuer belastet zu werden. Mit der Vorschrift des § 4 Nr. 29 UStG wurde eine Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL fast wortgleich in nationales Recht umgesetzt. Befreit sind Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder, wenn die Mitglieder diese Leistungen unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten verwenden, die dem Gemeinwohl dienen. Voraussetzung ist zudem, dass der Zusammenschluss von seinen Mitgliedern "lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten" fordert und dass mit der Steuerbefreiung keine Wettbewerbsverzerrung einhergeht. Das klingt ein wenig nach dem Sinn und Zweck des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG. Im kommunalen Bereich kommt eine Anwendung des § 4 Nr. 29 UStG damit grundsätzlich in Betracht.

Erleben Kooperationen eine Renaissance?

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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