Aktuelle Fragestellungen rund um die Konzessionsabgabenabrechnung zwischen Endkunden, Netzbetreibern und Kommunen
Das Online-Seminar thematisiert zahlreiche Fragestellungen rund um die Abwicklung der Konzessionsabgabe zwischen dem Endkunden, dem Netzbetreiber sowie dem jeweiligen Konzessionsgeber.
Grundsätzlich ist der Netzbetreiber verpflichtet, dem jeweiligen Konzessionsgeber die höchstmögliche Konzessionsabgabe zukommen zu lassen und diese auch gegenüber den Netznutzern abzurechnen. Im Regelfall ist dies die nach Gemeindegröße gestaffelte Konzessionsabgabe für Tarifkunden im HT-Bereich.
Von diesem Regelfall hat der Gesetzgeber bereits in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Die Umsetzung dieser Ausnahmen kann teils durch den Netzbetreiber selbst, teils aber nur durch entsprechende Nachweise Dritter bescheinigt werden. Hierzu wurden im Laufe des Jahres 2018 für den Strombereich und 2021 für den Gasbereich durch das IDW verschiedene Prüfungshinweise veröffentlicht, welche die Nachweisproblematik aufgreifen.
Zudem hat sich in vielen Fällen der Konzessionsgeber das Recht ausbedungen, die Richtigkeit der Konzessionsabgabenabrechnung des jeweiligen Netzbetreibers durch einen Dritten bestätigen zu lassen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Nachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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