Update Energie- und Stromsteuer 2026
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Grant Thornton AG WPG, Düsseldorf
RA Stefan Ulrich, LL.M., Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Zum 01. Januar 2026 sind verschiedene Änderungen im Strom- und Energiesteuergesetz in Kraft getreten. Bereits im Herbst 2024 lag ein Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung („Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“) mit umfangreichen Änderungen vor, der jedoch vom alten Bundestag nicht mehr verabschiedet wurde.
Viele der damals bereits geplanten Änderungen sind nun mit einem Jahr Verzögerung in das Strom- und Energiesteuergesetz eingearbeitet worden. Insbesondere im Stromsteuergesetz kommt es dabei zu deutlichen Vereinfachungen und zum Bürokratieabbau durch zum Beispiel die Reduzierung von Meldepflichten und neue Ausnahmen vom Versorgerstatus. Außerdem wird die Steuerbelastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) auf das europäische Mindestmaß gesenkt - was durch eine Verstetigung des aktuellen Entlastungssatzes des § 9b StromStG umgesetzt wird. Zudem kommt es zu erheblichen Änderungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen durch einen neuen Anlagenbegriff sowie einen neuen Rechtsrahmen hinsichtlich der Erlaubnisse für Steuerbefreiungen.
Durch die Gesetzesnovelle kommt es zu Änderungen in folgenden Bereichen:
- Änderungen bei Steuerentlastungen ab 2024/2025 und ab 2026 (Entlastungstatbestände, Fristen, Nachweise etc.), insbesondere für
- Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK)
- Sonstige Stromerzeugungsanlagen
- Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG)
- Änderungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
- Änderungen der Verklammerungsvorschriften und Erlaubnisse
- Einschränkungen für Deponiegas, Klärgas und Biomasse
- Umsetzung der quotalen Zuordnung
- Änderungen für Versorger und Lieferanten
- Erweiterung des Katalogs der Versorgerausnahmen
- Reduzierung von Meldepflichten
- Erweiterung der Dokumentationspflichten
- Vereinfachungen für Elektromobilität
- Vereinfachungen für Stromspeicher
- Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Antragstellung im Zoll-Portal
- Änderungen bei Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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