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BNetzA-Festlegungen zu § 6b EnWG - aktueller Überblick und regulatorische Auswirkungen

Referenten:
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl GmbH, Nürnberg
WP StB Dipl.-Kfm. Florian Bär, Rödl GmbH, Nürnberg

Dienstag, 24. März 2026 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20260324

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern (BK9-613-1-13-5 sowie BK8-19-00002_A bis BK8-19-00006_A) sind seit dem Jahresabschluss 2020 gelebte Praxis. Die betroffenen Unternehmen haben teilweise erhebliche Anpassungen im Erstellungsprozess für den Jahresabschluss vorgenommen.

Die Festlegungen greifen für alle Unternehmen in der unmittelbaren oder mittelbaren Zuständigkeit der Bundesnetzagentur; zahlreiche Landesregulierungsbehörden sind diesem Beispiel gefolgt und haben weitgehend gleichlautende Festlegungen getroffen.

Was sind die Kernforderungen der Festlegungen:

  • Energiespezifische Dienstleistungen im Konzernverbund sind auf Ebene des Leistungserbringers in einem Tätigkeitsabschluss zu erfassen
  • Ausweis von Verrechnungs- und Saldierungspositionen auf Ebene des Netzbetreibers
  • Zusätzliche Anhang-Angaben zum Tätigkeitsabschluss
  • Umfangreiche „davon-Angaben“ bei Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz auf Ebene des Netzbetreibers

Es sollen insbesondere unternehmens- wie auch konzerninterne Verrechnungspositionen beziffert werden. Die Hinweise aus den Kostenprüfungen (Basisjahre Gas 2020/Strom 2021) können nun als „lessons learned“ genutzt werden, um mögliche Gestaltungsspielräume für die Optimierung des Kostenniveaus identifizieren zu können. Aber auch: Fallstricke zu vermeiden, die sich nachteilig auf die zukünftigen Erlösobergrenzen auswirken. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen (NEST-Prozess).

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Nachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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