
Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes ab 2026
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
RA Stefan Ulrich, LL.M., Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Voraussichtlich ab dem 01. Januar 2026 sind verschiedene Änderungen im Strom- und Energiesteuergesetz zu erwarten. Bereits im Herbst 2024 lag ein Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung („Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“) mit umfangreichen Änderungen vor, der jedoch vom alten Bundestag nicht mehr verabschiedet wurde.
Viele der damals bereits geplanten Änderungen sollen nun mit einem Jahr Verzögerung in das Strom- und Energiesteuergesetz eingearbeitet werden. Insbesondere im Stromsteuergesetz soll es dabei zu deutlichen Vereinfachungen und zum Bürokratieabbau kommen. Nach den bisherigen Verlautbarungen der Bundesregierung soll außerdem die Steuerbelastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (weiterhin) auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden - voraussichtlich über die Verstetigung des aktuellen § 9b StromStG.
Auf Basis der aktuellen Informationen werden vermutlich folgende Bereiche betroffen sein:
- Änderungen bei Steuerentlastungen ab 2024/2025 und ab 2026 (Entlastungstatbestände, Fristen, Nachweise etc.), insbesondere für
- Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK)
- Sonstige Stromerzeugungsanlagen
- Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG)
- Änderungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
- Änderungen der Verklammerungsvorschriften und Erlaubnisse
- Einschränkungen für Deponiegas, Klärgas und Biomasse
- Umsetzung der quotalen Zuordnung
- Änderungen und Erweiterung der Dokumentationspflichten für Versorger und Lieferer
- Vereinfachungen für Elektromobilität
- Vereinfachungen für Stromspeicher
- Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Antragstellung im Zoll-Portal
- Änderungen bei Unternehmen in Schwierigkeiten
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