
Strom- und Energiesteuer – aktuelle Rechtsänderungen
Das Strom- und Energiesteuerrecht befindet sich im politischen Wandel. Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr den Entwurf eines Modernisierungsgesetzes zur Strom- und Energiesteuer nicht durch die politischen Gremien brachte, ist nun mit Wirkung zum 01. Januar 2026 eine entsprechend weitreichende Änderung der Gesetze als auch Durchführungsverordnungen vorgesehen.
Nach derzeitigem Stand ist mit Änderungen in den nachfolgenden Themenbereichen zu rechnen:
- Die Strom- und Energiesteuerlichen Verweise auf den energiewirtschaftlichen Begriff der "Kundenanlage" bedürfen nach der BGH-Entscheidung einer Neuregelung
- Neuregelungen zur E-Mobilität und bidirektionalem Laden (leider ohne V2G)
- Änderung bei Stromspeichern
- Entfristung der Industriestromentlastung nach § 9b StromStG
- Neuregelung zur „Anlagenverklammerung“
- Bürokratieabbau durch Verringerung von Anzeige- und Berichtspflichten
Zudem stehen aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte, dem Bundesfinanzhof als auch dem Europäischen Gerichtshof auf der Agenda. Ein weiterer Bestandteil des Online-Seminars sind die Neuregelungen der Strom- und Energiesteuertransparenzverordnung (EnSTransV).
Die Gebühr beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.