
Auswirkung einer neuen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Nutzungsdauer von Gasnetzen in Handelsrecht und Regulatorik
Mit der Verabschiedung der Festlegung zu den Kalkulatorischen Nutzungsdauern Erdgas (kurz: „KANU“) wurden von Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) in 2022 die Grundlagen geschaffen, dass Neuinvestitionen im Gasbereich ab 2023 mit kürzeren Nutzungsdauern im kalkulatorischen Bereich bis zu einem gesetzlich bestimmten Ende der leitungsgebundenen Erdgasversorgung im Jahr 2045 sicher refinanziert werden können.
Mit der Festlegung KANU 2.0 wurden nun auch Regelungen für die Jahre 2025 bis 2027 getroffen, welche den Unternehmen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten geben.
Im Gegensatz zu den eher überschaubaren Folgen für die tendenziell niedrigen Neuinvestitionen seit 2023 können sich bei einer Anpassung der Nutzungsdauern auch für die Bestandsanlagen erhebliche Auswirkungen - sowohl im Handelsrecht als auch im kalkulatorischen Bereich - ergeben. Zudem muss eine mögliche schnellere Abschreibung auch vor dem Hintergrund der Ergebnisentwicklung entsprechend beleuchtet werden.
Das Fotojahr 2025 läuft, so dass auch hier wieder ein erhöhtes Augenmerk auf Bilanzrelationen im Handelsrecht zu werfen ist.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.