
Die E-Rechnung - Herausforderung für Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die elektronische Rechnungsstellung wurde zum 01. Januar 2025 zur Pflicht. Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen die neuen Regelungen zur E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Verpflichtung) beachten. Dies gilt sowohl für Eingangsrechnungen als auch für Ausgangsrechnungen. In der Umsetzung dieser neuen Regelungen ergeben sich zahlreiche Praxisfragen - zuletzt ausgelöst durch den Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zur E-Rechnung.
Das Online-Seminar setzt sich mit folgenden Fragestellungen auseinander:
- Ab wann müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts E-Rechnungen versenden?
- Für welche Leistungen gilt die E-Rechnungspflicht?
- Was müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts technisch und inhaltlich beim Versand von E-Rechnungen beachten?
- Wie kann sichergestellt werden, dass alle Leistungen in einem entsprechenden strukturierten E-Rechnungsformat fakturiert werden?
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.