Wichtiges Update zu § 7c EnWG für De-minimis-Verteilernetzbetreiber
RAin Dr. Katharina Boesche, Boesche Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin
Es gibt neue Erkenntnisse zu der Gestaltung der zukünftigen Betreibergesellschaft von Ladeinfrastruktur nach § 7c EnWG. Dies betrifft auch die Inhalte der Dienstleistungsverträge zwischen dem neuen Ladesäulenbetreiber/-eigentümer und dem Verteilernetzbetreiber. Außerdem wird es sehr wahrscheinlich zu einer Fristverlängerung kommen, die ihren Grund in den laufenden Förderungen der Bestandsladeinfrastruktur hat.
Für die Neugestaltung des Ladesäulenbetriebs/-eigentums ist es bedeutend, auf dem Laufenden zu sein. Da es neue Erkenntnisse aus dem Austausch mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt, sollten die De-minimis-Verteilernetzbetreiber (VNB) unbedingt auf dem aktuellen Stand sein. Für die Planungen der Unternehmen ist es zudem wichtig, über die Fristen informiert zu sein.
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