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Wichtiges Update zu § 7c EnWG für De-minimis-Verteilernetzbetreiber

Referentin:
RAin Dr. Katharina Boesche, Boesche Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin

Montag, 18. November 2024 von 10:00 bis 11:00, Nr. 20241118

Es gibt neue Erkenntnisse zu der Gestaltung der zukünftigen Betreibergesellschaft von Ladeinfrastruktur nach § 7c EnWG. Dies betrifft auch die Inhalte der Dienstleistungsverträge zwischen dem neuen Ladesäulenbetreiber/-eigentümer und dem Verteilernetzbetreiber. Außerdem wird es sehr wahrscheinlich zu einer Fristverlängerung kommen, die ihren Grund in den laufenden Förderungen der Bestandsladeinfrastruktur hat.

Für die Neugestaltung des Ladesäulenbetriebs/-eigentums ist es bedeutend, auf dem Laufenden zu sein. Da es neue Erkenntnisse aus dem Austausch mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt, sollten die De-minimis-Verteilernetzbetreiber (VNB) unbedingt auf dem aktuellen Stand sein. Für die Planungen der Unternehmen ist es zudem wichtig, über die Fristen informiert zu sein.

Die Gebühr für das einstündige Online-Kompakt-Seminar beträgt 95,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Nachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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