Die Solaranlage im EEG 2023 nach dem Solarpaket 1
RA Wolfdieter v. Hesler, Höch und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Dortmund
Solaranlagen stellen neben den Windenergieanlagen die wichtigste Säule der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dar.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erheblich novelliert - EEG 2023. Diese Novelle wird durch das „Solarpaket 1“ abermals intensiv überarbeitet.
Fördervoraussetzungen und -modalitäten wurden insbesondere für Solaranlagen teilweise umfangreich geändert. Auch das Bauplanungsrecht wurde zur Ausweitung der Flächenkulisse überarbeitet. Daneben wurde die kommunale Beteiligung ausgeweitet und die „Bürgerenergie“ feiert fröhliche Urstände.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.