Brennpunkte Umsatzsteuer bei der öffentlichen Hand aus Sicht der Finanzverwaltung
Sebastian Roith, Bayerisches Landesamt für Steuern, München
Seit nunmehr acht Jahren existiert § 2b Umsatzsteuergesetz. Die neue Systematik haben die meisten Beschäftigten mittlerweile verinnerlicht.
Aber durch die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht wirken sich viel mehr Vorgänge des Lebens auf die Arbeit in der Kämmerei aus. Auch Gesetzesänderungen außerhalb des § 2b UStG können unmittelbaren Einfluss auf die Vorgänge in einer Kommune haben.
Zudem hatten sich schon durch die Verlängerung der Optionsfrist bis Ende 2024 neue Problematiken im Bereich des Vorsteuerabzugs oder fehlerhafter Rechnungsstellungen ergeben – diese werden sich durch die erneute Verlängerung des Anwendungszeitpunkts von § 2b UstG fortschreiben.
Das Online-Seminar konzentriert sich auf die Themen:
- Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen mit Bezug zur öffentlichen Hand
- Übertragung von Aufgaben mit befreiender Wirkung
- Verrechnung von Mietzahlungen und Zuschüssen
- Dauerdefizitäre Einrichtungen
- THG-Quotenhandel bzgl. E-Fahrzeugen
- Stromtankstellen für Arbeitnehmer
Sie erhalten ein Update über aktuelle Brennpunkte. Insbesondere werden - die aus Sicht der Finanzverwaltung - neuralgischen Punkte dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Vertretern der öffentlichen Hand berücksichtigen wir einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.