Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Umlagen im Bereich Energieversorgung - Einzelfragen zur Testierung nach EEG und KWKG für Vertriebe und Netzbetreiber sowie zur Strom- und Energiesteuer

Referent:
WP/StB Dipl.-Kfm. Uwe Deuerlein, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Nürnberg

Mittwoch, 15. März 2023 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20230315

Die seit 1999 - vor allem im Strombereich - eingeführten Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% der Stromrechnung eines privaten Haushaltes aus. Auch die Industrie muss einen erheblichen Teil der Kosten tragen.

In den letzten Jahren hat sich die Komplexität der Abwicklung und Abrechnung deutlich erhöht. Nahezu für jede Umlage- und Steuerart muss der Energieversorger eine eigene Statistik und Auswertung vorhalten. Auch vor dem Hintergrund des Wegfalls der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Gleichzeitig erhöht sich aber auch das Haftungsrisiko, wenn die Umlagen nicht in voller Höhe oder zum richtigen Zeitpunkt abgeführt werden.

Zum 31. Mai 2023 bzw. 31. Juli 2023 stehen wieder die endgültigen Meldungen beim Übertragungsnetzbetreiber an. Dabei sollten die aktuellen Entwicklungen bei den Arbeiten rund um den Jahresabschluss beachtet werden - vor allem wegen der Meldepflichten im Marktstammdatenregister. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strom- und Gaspreisbremse sowie dem Energiefinanzierungsgesetz hat der Verordnungsgeber weitere Aufgaben auf die Versorgungsunternehmen verteilt, die abrechnungstechnisch im Jahr 2023 umgesetzt und 2024 zum großen Teil testiert werden müssen.

Die Gebühr beträgt 185,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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