Prüfung der Abrechnungen nach dem Soforthilfegesetz Erdgas Wärme (EWSG) sowie im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen
Der Gesetzgeber hat sowohl im Rahmen der Soforthilfe Erdgas und Wärme sowie bei der Strom- und Gaspreisbremse vorgesehen, dass die Endabrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden sollen. Auch wenn die Prüfungen erst im Mai 2024 abgeschlossen sein müssen, bietet es sich an, sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen an diese Prüfung auseinanderzusetzen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung soll ein Überblick gegeben werden, was der konkrete Gegenstand der Prüfung sein soll, welche Daten hierzu in welcher Form aufbereitet werden sollen und welche Nachweise von den Unternehmen vorzuhalten sind.
Zudem werden Fragestellungen thematisiert, die sich bei der Umsetzung der Energiepreisbremsengesetze in der Praxis ergeben haben und noch ergeben können.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 185,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.