
Das EEG 2023 – Novelle und schon neun Korrekturen
RA Wolfdieter v. Hesler, Höch und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Dortmund
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 abermals erheblich novelliert – EEG 2023. Schon vor dem Inkrafttreten wurde die Novelle mehrfach überarbeitet. Nunmehr sind die entsprechenden Änderungen in der Praxis umzusetzen.
Fördervoraussetzungen und -modalitäten wurden insbesondere für Solaranlagen, Windenergie und Biomasse teilweise erheblich geändert. Das System der Pönalisierung wurde vollständig neu gefasst. Daneben wurde die kommunale Beteiligung ausgeweitet.
Im Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Neuregelungen im EEG 2023. Es werden die Änderungen der Förderung von Solaranlagen, Windenergie und Biomasse dargestellt und Kenntnisse über die erweiterte kommunale Beteiligung und die Bürgerenergie vermittelt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 185,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.