Beteiligung von Kommunen beim Ausbau von Solar- und Windenergie: Finanzielle Beteiligung gemäß § 6 EEG 2021 nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Pflicht zur Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern
RA Dr. Julian Asmus Nebel, BRAHMS NEBEL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2022 entschieden, dass das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern rechtmäßig ist. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, Bürger und standortnahe Gemeinden insgesamt mit mindestens 20 % am Ertrag zu beteiligen. Das Gesetz - so das Gericht - beruhe auf der vertretbaren Einschätzung, dass die Akzeptanz für Windparks dann besonders hoch ist, wenn sie von einer lokal verankerten Projektgesellschaft unter bürgerschaftlicher und kommunaler Mitverantwortung betrieben werden.
In diesem Online-Seminar wird die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und auf dieser Grundlage die finanzielle Beteiligung gemäß § 6 EEG 2021 ausführlich dargestellt und erläutert. Es werden die zentralen rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Anwendung diskutiert und die bisherige Praxiserfahrung vorgestellt.
Nach § 6 EEG kann der Projektierer und später dann der Betreiber den betroffenen Kommunen eine finanzielle Beteiligung anbieten.
§ 6 EEG regelt einerseits die Voraussetzungen, unter denen das Angebot, die Vereinbarung und Gewährung einer finanziellen Beteiligung strafrechtlich unbedenklich ist und anderseits die Voraussetzungen, unter denen die Zahlungen von dem Netzbetreiber zurückgefordert werden kann. Eine Pflicht zur finanziellen Beteiligung wird nicht geregelt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.