Umlagen im Bereich Energieversorgung - Einzelfragen zur Testierung nach EEG und KWKG für Vertriebe und Netzbetreiber sowie zur Strom- und Energiesteuer
Die seit 1999 vor allem im Strombereich eingeführten Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% der Stromrechnung eines privaten Haushaltes aus. Auch die Industrie muss einen erheblichen Teil der Kosten tragen.
In den letzten Jahren hat sich die Komplexität der Abwicklung und Abrechnung deutlich erhöht. Nahezu für jede Umlage- und Steuerart muss der Energieversorger eine eigene Statistik und Auswertung vorhalten.
Gleichzeitig erhöht sich aber auch das Haftungsrisiko, wenn die Umlagen nicht in voller Höhe oder zum richtigen Zeitpunkt abgeführt werden.
Zwar stehen erst zum 31. Mai 2021 bzw. 31. Juli 2021 wieder die endgültigen Meldungen beim Übertragungsnetzbetreiber an, aber bei den Vorarbeiten rund um den Jahresabschluss sollten die aktuellen Entwicklungen beachtet werden. Dies vor allem wegen der Meldepflichten im Marktstammdatenregister und den Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ab dem 01. Januar 2021.
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