Die Auswirkungen der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Hand auf Rechnungswesen, Organisation und Tax Compliance
Jakob Hamburg, M.Sc., Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in München
Die Veranstaltung berücksichtigt sowohl den aktuellen Umsetzungsstand auf Ebene der Bundesländer als auch ZUGFeRD 2.0!
Am 16. April 2014 erließ das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Rechts- und Verwaltungsvorschriften innerhalb einer bestimmten Frist zu erlassen, um die öffentliche Hand zu verpflichten, elektronische Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen und zu verarbeiten. Darüber hinaus steht es den EU Mitgliedstaaten offen, Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung zu verpflichten, wenn diese an die öffentliche Hand fakturieren.
Deutschland hat die entsprechende EU-Richtlinie bisher noch nicht vollständig umgesetzt. Auf Bundesebene wird die E-Rechnung bereits seit Ende 2018 eingesetzt. Auf Landes- und Kommunalebene fehlt es noch an den entsprechenden Rechtsvorschriften, wobei auch hier spätestens ab dem 18. April 2020 die E-Rechnung verbindlich wird.
Neben der vorstehend beschriebenen Richtlinie 2014/55/EU sowie deren Umsetzung in Deutschland gibt es weitere Aspekte, welche es zu beachten gilt. Dazu zählen die technischen Anforderungen betreffend der E-Rechnung und die damit einhergehenden organisatorischen Änderungen insbesondere im Rechnungseingangs- und -ausgangsprozess innerhalb des Rechnungswesens. Darüber hinaus gilt es, auch die steuerlichen Compliance Anforderungen einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Fragen wie die ordnungsgemäße Archivierung der elektronischen Rechnungen zu klären, aber auch die Erstellung einer Verfahrensdokumentation nicht aus dem Auge zu verlieren. Letztlich können die organisatorischen Änderungen auch Einfluss auf vorhandene oder im Aufbau befindliche Tax Compliance Management Systeme haben.
Vor diesem Hintergrund gibt das Online-Seminar einen Überblick über den rechtlichen und technischen Rahmen zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Hand, die Auswirkungen auf das Rechnungswesen, die Maßnahmen zur Einhaltung steuerlicher Vorgaben und deren Auswirkungen auf die IT und die Organisation. Dabei werden auch die schon aktiven bzw. im Test befindlichen Bundes- und Landesportale sowie wichtige Parallelentwicklungen mit Auswirkung auf diesen Bereich angesprochen.
Daneben wird veranschaulicht, wie - im Rahmen der Implementierung der für die E-Rechnung erforderlichen Strukturen - die Grundlagen für ein Tax Compliance Management System (steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem) insbesondere für den umsatzsteuerlichen Bereich geschaffen werden können. Ein solches Tax Compliance Management System kann Führungskräfte bei steuerlichem Fehlverhalten von dem Vorwurf eines persönlichen Fehlverhaltens aufgrund fehlender organisatorischer Maßnahmen und Instrumente u. U. befreien. Somit kann aus den notwendigen Organisationsanpassungen ein zusätzlicher Mehrwert generiert werden.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.