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Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – Anforderungen und Umsetzungshilfen

Referent:
RA Matthias Ruthemeyer, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm

Dienstag, 10. Dezember 2019 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20191210

Die Bedrohung durch Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat ist allgegenwärtig. Der Schutz des betrieblichen Wissens, welches nicht selten auch einen Marktvorteil gegenüber den anderen Wettbewerbern darstellt, ist ein Kernstück des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens. Die Digitalisierung ist hierbei Segen und Fluch zu gleich. Jedes Unternehmen sollte sich daher Gedanken machen, welche Informationen und welches Wissen wie geschützt werden soll.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist am 26. April 2019 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Geschäftsgeheimnisse sind demnach nur noch geschützt, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen sind. Was ist allerdings ein Geschäftsgeheimnis? Wie muss ich dieses schützen? Was sind die Folgen mangelnder Schutzmaßnahmen? Das alles sind Fragen, die sich mit den neuen Regelungen stellen.

Hierbei bestehen durchaus Parallelen zu dem datenschutzrechtlichen Erfordernis der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nach Art. 32 DS-GVO.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

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