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Ein Jahr nach der Novelle des Konzessionsrechts Strom/Gas – ist nun alles besser?

Referenten:
RA Dr. Thomas Wolf, LL.M.oec., Rödl & Partner GbR, Nürnberg
RAin Johanna Dörfler, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

Dienstag; 16. Oktober 2018 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Am 03.02.2017 ist die Novelle des EnWG zu Konzessionsvergaben Strom und Gas in Kraft getreten. Neben einigen Präzisierungen zur Zulässigkeit von Auswahlkriterien und der Einführung eines gesetzlichen Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegen den Altkonzessionär (§ 46a EnWG) sieht das Gesetz für die einzelnen Schritte des Konzessionsvergabeverfahrens ein neues, rechtlich komplexes und an kurze Fristen geknüpftes Rüge- und Klagesystem vor.

Bereits nach einem Jahr zeichnet sich ab, dass weder die Präzisierungen bei den Auswahlkriterien noch das Rüge- und Klagesystem die erhoffte Rechtssicherheit bei Konzessionsvergaben gebracht haben. In Konzessionsvergabeverfahren wird mit härteren Bandagen gekämpft als jemals zuvor.

Auch sind Einzelheiten des Zusammenspiels der Neuerungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) mit den energierechtlichen Vorgaben zu Konzessionsvergaben, insbesondere zu der Gremientrennung bei der Bewerbung kommunaler Energieversorgern noch nicht abschließend geklärt.

Ziel unseres Seminars ist es, den Bewerbern um Konzessionen wie auch Kommunen die aktuellen Fragestellungen für die Praxis der Konzessionsvergaben darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 115,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung!

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Online-Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung.

Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

 

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