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Veihelmann, RA + FAArbR Matthias

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Veihelmann hat seine Beratungsschwerpunkte im Arbeits-, Dienst- und Tarifvertragsrecht sowie dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, dem Insolvenzrecht und last but not least dem Energie- und Wasserrecht mit Forderungsmanagement und Sperrverwaltung.

Herr Rechtsanwalt Veihelmann wurde 2003 zur Anwaltschaft zugelassen. Mit dem Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht wurde ihm 2012 die Fachanwaltsbezeichnung verliehen. Rechtsanwalt Veihelmann bietet ein umfangreiches Seminarprogramm und Inhouse-Schulungen an.

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