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Titel: Höhe eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuervoranmeldung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 28.01.2025
Aktenzeichen: 11 K 2808/19– (rkr.)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091634 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2025, Seite 286

Höhe eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuervoranmeldung

– FG Köln, Urteil vom 28.01.2025 – 11 K 2808/19 – (rkr.)

Leitsätze der Redaktion:

Die Höhe des Verspätungszuschlags zu einer Umsatzsteuervoranmeldung richtet sich gemäß § 152 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 AO nach § 152 Abs. 8 Satz 2 AO. Maßgebend sind die Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer. § 152 Abs. 8 Satz 2 AO räumt der Finanzbehörde bei der Entscheidung über die Höhe des Verspätungszuschlags ein Ermessen ein, das nach § 102 FGO vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden kann.

Dem Gesetzgeber steht es frei, für bestimmte…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 12/2025, Seite 286 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.12.2025 online verfügbar.
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