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Titel: (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.04.2025
Aktenzeichen: XI R 15/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091636 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2025, Seite 290

(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

– BFH, Beschluss vom 30. 04. 2025 – XI R 15/23 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Handels- und Geschäftsbriefe i.S.v. § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO können auch E-Mails sein.
  2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
  3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern.
  4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch…
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 12/2025, Seite 290 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.12.2025 online verfügbar.
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