Titel: Abgrenzung zwischen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage und einer zweitwohnungssteuerpflichtigen Vorhaltung einer Wohnung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 02.05.2025
Aktenzeichen: 4ZB24.703, 4 ZB 24.704
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091638
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2025, Seite 295
Abgrenzung zwischen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage und einer zweitwohnungssteuerpflichtigen Vorhaltung einer Wohnung
– VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 – 4 ZB 24.703, 4 ZB 24.704 –
Leitsätze der Redaktion:
Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grundsätzlich vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
Wegen des Grundsatzes „keine Gleichheit im Unrecht“ können sich aus…
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