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Titel: Fehlerhaft ausgewiesene Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 01.08.2025
Aktenzeichen: C-794/23 (P-GmbH II)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091511 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 11/2025, Seite 265

Fehlerhaft ausgewiesene Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern

– EuGH, Urteil vom 01.08.2025 – C-794/23 (P-GmbH II) –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine fehlerhafte Rechnung gegenüber einem Endverbraucher löse auch dann keine Steuerschuld aus, wenn gleichartige Leistungen auch an andere (vorsteuerabzugsberechtigte) Steuerpflichtige erbracht wurden.
  2. Als „Endverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind“ gelten nur nicht steuerpflichtige Personen. Somit fallen Steuerpflichtige, die in einer bestimmten Situation (für private Zwecke oder für sonstige nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke) nicht zum Vorsteuerabzug…
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 11/2025, Seite 265 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.11.2025 online verfügbar.
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