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Titel: Erbengemeinschaft als Erschließungsbeitragsschuldner
Behörde / Gericht: VGH Baden-Württemberg
Datum: 18.03.2025
Aktenzeichen: 2 S 1380/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091514 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 11/2025, Seite 273

Erbengemeinschaft als Erschließungsbeitragsschuldner

– VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2025 – 2 S 1380/24 –

Leitsatz der Redaktion:

Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 KAG ist Beitragsschuldner, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist nach § 21 Abs. 3 KAG die Gesamthandsgemeinschaft Beitragsschuldner. Diese Regelung erfasst nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 25.04.2024 – 2 S 1900/23, juris) auch die Erbengemeinschaft, die gemäß §§ 2032 ff. BGB als Gesamthandsgemeinschaft…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 11/2025, Seite 273 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.11.2025 online verfügbar.
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