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Titel: Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 04.06.2026
Aktenzeichen: II R 47/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091877 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2026, Seite 45

Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage

– BFH, Urteil vom 04.06.2025 – II R 47/22 –

Leitsatz des Gerichts:

Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Klägerin, eine Stiftung privaten Rechts, erwarb im Jahr 2020 im Rahmen eines von der Bezirksregierung angeordneten Zusammenlegungsverfahrens gemäß §§ 91 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zum Zwecke der Umsetzung geplanter Naturschutzmaßnahmen mehrere…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 02/2026, Seite 45 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.02.2026 online verfügbar.
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