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Titel: Beruflich veranlasster Reiseverkehr als Fremdenverkehr
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 03.07.2026
Aktenzeichen: 15 A 625/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091878 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2026, Seite 48

Beruflich veranlasster Reiseverkehr als Fremdenverkehr

– OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2025 – 15 A 625/22 –

Leitsätze des Gerichts:

Der Begriff „Fremdenverkehr“ i.S.v. § 11 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 und 3 KAG ist weit zu verstehen und erfasst sowohl privaten als auch beruflich veranlassten Reiseverkehr.

Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 17.05.1999 – 15 A 6907/95 – die Regelung des § 11 Abs. 5 Satz 1 KAG in der damals gültigen Fassung (heute § 11 Abs. 4 Satz 1 KAG) „ihrem Zweck entsprechend“ einschränkend ausgelegt und in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, Fremdenverkehrszwecke seien Erholung,…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 02/2026, Seite 48 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 15.02.2026 online verfügbar.
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