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Titel: Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.08.2025
Aktenzeichen: IX R 24/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091803 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 1/2026, Seite 17

Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau

– BFH, Urteil vom 12.08.2025 – IX R 24/24 –

Leitsatz des Gerichts:

Eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung i.S.v. § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar „neu“ im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG i.d.F. des Streitjahres (2020) bei den Einkünften der Klägerin aus Vermietung…

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