Titel: Gültigkeit einer Kurbeitragssatzung hinsichtlich der Pflicht des Beherbergungsbetriebs eine elektronische Gästekarte auszustellen und auszuhändigen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 03.07.2025
Aktenzeichen: 4 N 23.1980
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26091806
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 1/2026, Seite 22
Gültigkeit einer Kurbeitragssatzung hinsichtlich der Pflicht des Beherbergungsbetriebs eine elektronische Gästekarte auszustellen und auszuhändigen
– VGH Bayern, Urteil vom 03.07.2025 – 4 N 23.1980 –
Leitsatz der Redaktion:
Die Vorschrift des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 BayKAG, wonach derjenige, der Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, in der Satzung verpflichtet werden kann, diese Personen der Gemeinde auf elektronischem Weg zu melden sowie den Betrag einzuheben und an die Gemeinde abzuführen, reicht als Ermächtigungsnorm nicht dafür aus, dass die Beherbergungsbetriebe nach der Kurbeitragssatzung dem Beitragspflichtigen eine elektronische Gästekarte ausstellen und aushändigen müssten. Hierbei liegt…
Drucken