Titel: Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 15.10.2024
Aktenzeichen: III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086170
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 297
Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025
– BMF, Schreiben vom 15.10.2024 – III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 –
I. Allgemeines
[1] Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2BUmsätze) eingeführt. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, sowie…