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Titel: Anwendungsfragen des §2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofsund Bestattungswesen
Behörde / Gericht: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Datum: 23.07.2024
Aktenzeichen: S7107–00000-2018/009-035
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086172 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 306

Anwendungsfragen des §2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofsund Bestattungswesen

– FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 23.07.2024 – S7107–00000-2018/009-035 –

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 23.11.2020 (BMF, Schreiben vom 23.11.2020 – III C2-S7107/19/10004 :008 – DOK2020/ 1212492, BStBl 2020 I S. 1335) ist Folgendes zu beachten:

Erbringen jPdöR im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens Leistungen gegen Entgelt, liegt ein Leistungsaustausch nach umsatzsteuerrechtlichem Verständnis und damit insoweit eine unternehmerische Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG vor. Werden derartige Leistungen durch jPdöR in öffentlich-rechtlicher Handlungsform…

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