Titel: § 2b UStG hier: Vorsteuerabzug aus Vorleistungen des steuerpflichtigen Altpapierverkaufs
Behörde / Gericht:
LfSt Bayern
Datum: 14.05.2024
Aktenzeichen: S 7300.2.1-214/2 St33
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086173
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 307
§ 2b UStG hier: Vorsteuerabzug aus Vorleistungen des steuerpflichtigen Altpapierverkaufs
– LfSt Bayern, Schreiben vom 14.05.2024 – S 7300.2.1-214/2 St33 –
… Gerne bestätigen wir Ihnen, dass der Erlös aus der Verwertung des Altpapiers im Anwendungszeitraum des § 2b UStG der Umsatzsteuer unterliegt. Gleichzeitig werden die für den Bereich der Abfallentsorgung erhobenen Gebühren, soweit sie auf eine Vorbehaltsaufgabe entfallen, nicht der Umsatzsteuer unterworfen (§§ 17, 20 KrWG, § 2b Absatz 1 Satz 2 UStG).
Bezüglich des Vorsteuerabzugs aus Eingangsleistungen, die mit dem Einsammeln und der Entsorgung des Altpapiers in Zusammenhang stehen, kann bis auf…