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Titel: Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher; Folgen aus den Urteilen des BFH vom 13.12.2018–VR4/18 und des EuGH vom 08.12.2022, C378/21
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 27.02.2024
Aktenzeichen: III C 2– S 7282/19/10001 :002
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24083498 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2024, Seite 107

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher; Folgen aus den Urteilen des BFH vom 13.12.2018–VR4/18 und des EuGH vom 08.12.2022, C378/21

– BMF, Schreiben vom 27.02.2024 – III C 2 – S 7282/19/10001 :002 –

[1] Die Regelungen in § 14c UStG zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis basieren unionsrechtlich auf Art. 203 MwStSystRL. Dieser unterscheidet, anders als die Regelungen in § 14c UStG, nicht zwischen verschiedenen Fallkonstellationen, sondern bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wird, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist.

I. Rechtsprechung zum Steuerausweis an Endverbraucher

[2] Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2018 – V R 4/18 (BStBl II 2024 S. xxx)…

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