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Titel: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16.12.2020 – XIR26/20 (XIR28/17)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.01.2024
Aktenzeichen: III C 2 – S7109/19/10004 :001
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082907 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 4/2024, Seite 81

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16.12.2020 – XIR26/20 (XIR28/17)

– BMF, Schreiben vom 24.01.2024 – III C 2 – S 7109/19/10004 :001 –

I. Einleitung

[1] Ein Unternehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er Eingangsleistungen für Zwecke seines Unternehmens und damit für seine wirtschaftliche Tätigkeit bezieht.

[2] Ein Unternehmer, der für Zwecke des Vorsteuerabzugs als Leistungsempfänger anzusehen ist, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG und damit für seine unternehmerischen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher…

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