Titel: Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG
Behörde / Gericht:
LfSt Bayern
Datum: 21.12.2023
Aktenzeichen: S 7107.2.1-37/20 St33
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24082906
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 4/2024, Seite 79
Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG
– LfSt Bayern, Verfügung vom 21.12.2023 – S 7107.2.1-37/20 St33 –
1. Allgemeine Problematik
In Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen werden durch Elternbeiräte, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereine vielfältige Umsätze erzielt.
Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fragen zu klären:
- Wem sind die Umsätze zuzurechnen?
- Unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer?
Da die in Rede stehenden Umsätze regelmäßig auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, ist von entscheidender Bedeutung, ob die Einrichtung nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen…