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Titel: Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 02.11.2023
Aktenzeichen: S 2334 A – 32 – St 210
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082880 ebenso Gemeindewirtschaft Heft 3/2024, Seite 64

Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

– OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.11.2023 – S 2334 A – 32 – St 210 –

Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, gilt vorbehaltlich der Regelung des § 3 Nr. 37 EStG für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes:

1 Nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.…

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