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Titel: Selbständigkeit einer Stichstraße
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 08.02.2017
Aktenzeichen: 5 B 3030/16
Gesetz: Hess. KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 18002167

Selbständigkeit einer Stichstraße

VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 – 5 B 3030/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise.
  2. Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines unter verschiedenen Kriterien zur Beantwortung der Frage nach der Selbstständigkeit der Stichstraße (ständige Rechtsprechung des Senats).

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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