Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Schätzung des Wasserverbrauchs bei ungeeichtem Wasserzähler
Datum: 15.06.2023
Aktenzeichen: 20 B 21.2421
Gesetz: KAG, MessEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Sonstiges Kommunalrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 23082125

Schätzung des Wasserverbrauchs bei ungeeichtem Wasserzähler

- BayVGH, Urteil vom 15.06.2023 – 20 B 21.2421 –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Verwendet der Wasserversorger in seinem Versorgungsgebiet Wasserzähler, die dem gesetzlichen Verwendungsverbot wegen Ablaufs der Eichfrist widersprechen, so gilt ein durch sie ermittelter Wasserbrauch nicht als festgehalten, sondern muss nach den Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) aa) KAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO geschätzt werden.
  2. Das Verwaltungsgericht kann eine erforderliche Schätzung nicht selbst vornehmen. Diese erfolgt durch die zuständige Behörde. Im Unterschied zu § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, der eine Schätzung durch das Finanzgericht vorsieht, fehlt in der VwGO ein entsprechender Verweis auf § 162 AO.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche