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Titel: E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 13.07.2018
Aktenzeichen: 8 CE 18.1071
Gesetz: BayStrWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18002183

E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 13.07.2018 - 8 CE 18.1071

Leitsatz des Gerichts:

Ladesäulen zum Aufladen von Elektromobilen auf öffentlichem Straßengrund stellen regelmäßig Verkehrsanlagen dar, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen, und sind damit Zubehör i.S. des Art. 2 Nr. 3 BayStrWG.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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