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Titel: Das „Marktelement“ in Preisänderungsklauseln für Fernwärme
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 01.06.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 287/20
Gesetz: AVBFernwärmeV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 22006466

Das „Marktelement“ in Preisänderungsklauseln für Fernwärme

- BGH, Urteil vom 01.06.2022 – VIII ZR 287/20 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Fernwärmeversorger (FVU) müssen bei der Preisgestaltung neben der Kostenentwicklung auch die »jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt« angemessen berücksichtigen.
  2. Die Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel bei Preiserhöhungen kann nur insoweit geltend gemacht werden, als diese innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden sei, vom Kunden beanstandet wurde.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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