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Titel: Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren
Datum: 10.05.2021
Aktenzeichen: 4 ZB 21.396
Gesetz: GG, AVBWasserV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 22006458

Keine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vergleichsweise hohen Verbrauchsgebühren

– VGH Bayern, Beschluss vom 10.05.2021 – 4 ZB 21.396 –

Leitsatz der Redaktion:

Ein kommunaler Wasserversorger muss Teilbefreiungen von der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgungs­einrichtung nur insoweit gewähren, als dies zu keiner Erhö­hung der bisherigen Verbrauchsgebühr um mehr als 50% führt.

Dass bei öffentlichen Wasserversorgern die Höhe der Was­sergebühren auch davon abhängt, ob und inwieweit der Ein­richtungsträger zur Refinanzierung seiner Investitionskosten von den Eigentümern der angeschlossenen und anschlussbe­rechtigten Grundstücke Beiträge erhebt, hat außer Betracht zu bleiben. Maßgeblich ist nur das – durch mögliche Einnah­meausfälle infolge von Teilbefreiungen unmittelbar beein­flusste – verbrauchsabhängige Entgelt für die Lieferung von Wasser.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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