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Titel: Für die Überprüfung einer Grundversorgerbestimmung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet
Behörde / Gericht: VG Schwerin
Datum: 23.07.2025
Aktenzeichen: 2 A 438/25 SN
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 25091356

Für die Überprüfung einer Grundversorgerbestimmung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet

– VG Schwerin, Beschluss vom 23.07.2025 – 2 A 438/25 SN –

Leitsatz der Redaktion:

Die abdrängende Sonderzuweisung des § 75 Abs. 4 EnWG auf den gerichtlichen Rechtsschutz in Bezug auf Einwände gegen die Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG ist nicht anwendbar. Vielmehr ist der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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