Titel: Mobilfunkmast in Ludwigshafen verletzt keine Nachbarrechte
Behörde / Gericht:
VG Neustadt a.d. Weinstraße
Datum: 06.02.2025
Aktenzeichen: 5 L 18/25.NW
Gesetz: BlmSchV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umweltschutzrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
25088770
Mobilfunkmast in Ludwigshafen verletzt keine Nachbarrechte
– VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 06.02.2025 – 5 L 18/25.NW –
Leitsatz der Redaktion:
Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.