Titel: Nach Abschluss der Bauarbeiten bereits in 1986 keine Erhebung von Straßenerschließungsbeiträgen
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Datum: 27.08.2019
Aktenzeichen: 17 K 10264/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
19005370
Nach Abschluss der Bauarbeiten bereits in 1986 keine Erhebung von Straßenerschließungsbeiträgen
VG Köln, Urteil vom 27.08.2019 - 17 K 10264/17
Leitsatz der Redaktion:
Aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit darf eine Stadt oder Gemeinde nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der sogenannten Vorteilslage keine Erschließungsbeiträge für die Herstellung einer Straße erheben.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.